Schenken und Überlassen

Schenkungs- und Überlassungsvertrag · Notare Pinneberg

Vielleicht haben sie die Worte "vorweggenommene Erbfolge" schon einmal gehört. Falls ja, sind auch die verschiedenen Motive, sich dieser zu bedienen, oft deckungsgleich. Runtergebrochen geht es darum, Geld in Form von Steuern zu sparen. Ein weiterer wichtiger Aspekt hierbei spielt der Umstand, dass z.B. über bereits zu Lebzeiten übertragene Grundstücke oder Immobilien nach Eintritt des Erbfalls zwischen den Erben nicht mehr gestritten werden kann. Ob in Ihrem konkreten Fall eine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags oder ein Schenkungsvertrag besser passt, das ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen. Auch die Frage, ob im Einzelfall eine Gegenleistung im Schenkungsvertrag vereinbart werden soll, z.B. im Form eines Nießbrauchsrechts, beantworten wir Ihnen gerne und bilden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung ab.

Ungeachtet dessen, ob Sie lieber mit warmer oder mit kalter Hand schenken, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam den für Sie richtigen Weg gehen.