Lebensende
Erbrecht · Notare Pinneberg
Ebenso wie mit dem Thema Krankheit beschäftigt man sich auch nicht gerne mit dem eigenen Tod oder mit dem Tod einer nahestehenden Person. Vielleicht haben sie bereits jetzt eine konkrete Vorstellung, was mit Ihrem Nachlass passieren soll, wenn Sie einmal versterben. Damit dann auch alles, wie von Ihnen gewollt, umgesetzt wird, sprechen Sie mit uns darüber.
Was am Ende bleibt
Kümmert man sich nicht rechtzeitig darum, was mit dem, was nach dem eigenen Ableben übrigbleibt, passieren soll, kann es nach Eintritt des Erbfalls unter den "Erben" gelinde gesagt schwierig werden. Oftmals sind heftige Auseinandersetzungen vorprogrammiert, die nicht selten ganze Familien zerstören können. "Beim Geld hört die Freundschaft auf" - das kann sogar dort gelten, wo Blut dicker als Wasser ist oder zu sein scheint. Aber nicht nur in persönlicher Hinsicht kann ein nicht geregelter Nachlass toxische Folgen haben, auch hinsichtlich der von den Erben zu zahlenden Erbschaftssteuer gibt es Vieles zu beachten und zu bedenken.
Der Pflichtteil
Immer wieder werden wir damit konfrontiert, dass das Thema "Pflichtteil" für die meisten Menschen, die sich über die Gestaltung letztwilliger Verfügungen Gedanken machen, ein undurchsichtiges Wirrwarr darstellt. Wir können Sie auch in diesem Punkt unterstützen und für Sie Licht ins Dunkel bringen.
Priorität „Vorsorge“
Vergessen sie bitte bei alledem nicht, dass Vorsorge in allen Bereichen unabhängig vom Alter erfolgen sollte. Auch als vermeintlich junger Mensch kann man von Krankheit, Unfall oder Tod heimgesucht werden.
Die Form
Im Gegensatz zum Erbvertrag bedarf das Testament nicht zwingend der notariellen Form. Gleichwohl empfehlen wir, sich nicht selbst hinzusetzen, um den letzten Willen niederzuschreiben. Es sprechen doch einige Aspekte dafür, uns als Experten mit ins Boot zu holen. Bspw. können wir Ihnen die juristisch korrekten Formulierungen an die Hand geben, damit am Ende auch das Ergebnis erzielt wird, das Sie sich wünschen und es nicht bei Umsetzung des Testaments zu unliebsamen Überraschungen kommt. Fener können wir Formfehler vermeiden und in bestimmten Bereichen auch steuerliche Aspekte beleuchten. Vor allem im Rechtsverkehr ist grundsätzlich nur ein notariell beurkundetes Testament gültig, ein Erbschein wird im Zweifel dann nicht benötigt. Anders verhält es sich vor diesem Hintergrund bei einem privatschriftlichen Testament. Als Notare geben wir Ihr Testament in die amtliche Verwahrung, so dass eine spätere Eröffnung des Testaments gesichert ist.
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