Notfallvorsorge

Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen · Notare Pinneberg

Notar Pinneberg - Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Inhaltsverzeichnis
General- und Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung: Eine wichtige Überlegung für jeden
Patientenverfügung: Ihr Recht auf Selbstbestimmung
Die Bedeutung der notariellen Beurkundung
Notarkosten Vollmachten und Patientenverfügungen
Leistungsübersicht: Notfallvorsorge
Ratgeber zu General- und Vorsorgevollmachten nebst Betreuungs- und Patientenverfügungen

General- und Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung: Eine wichtige Überlegung für jeden

Die Notwendigkeit, Vorsorgemaßnahmen für den Fall zu treffen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ist den meisten älteren Menschen bewusst. Jedoch ist eine General- und Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung nicht nur für ältere oder kranke Personen relevant. Jeder, unabhängig vom Alter, kann durch Unfälle oder ernste Krankheiten plötzlich handlungsunfähig werden. Es ist daher entscheidend zu bestimmen, wer in solchen Situationen Entscheidungen bei Banken, Versicherungen, Behörden treffen, Vermögensfragen regeln und bei medizinischem Personal Auskünfte einholen kann. Ohne entsprechende Vorsorge kann das Gericht eine Betreuung anordnen, die auch einer fremden Person übertragen werden könnte. Um dies zu vermeiden und eine vertraute Person Ihrer Wahl zu ermächtigen, bietet das Gesetz die Option, eine General- und Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung zu erteilen. Diese Vollmacht bzw. Verfügung ermöglicht es der Vertrauensperson, sowohl vermögensrechtliche als auch gesundheitliche Entscheidungen zu treffen.

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Patientenverfügung: Ihr Recht auf Selbstbestimmung

Die gesetzlich verankerte Patientenverfügung dient dem Selbstbestimmungsrecht in Situationen, in denen man nicht mehr selbst über die medizinische Behandlung entscheiden kann. Sie ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, um den eigenen Wünschen nach einem menschenwürdigen Lebensende Rechnung zu tragen.

Die Bedeutung der notariellen Beurkundung

Obwohl die Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung oder die Errichtung einer Patientenverfügung gesetzlich nicht zwingend notariell beurkundet werden muss, empfiehlt sich dies aus mehreren Gründen. Notariell beurkundete Dokumente werden im Rechtsverkehr eher anerkannt und können sicherstellen, dass die Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erteilung voll geschäftsfähig waren. Dies gilt insbesondere für die Vorsorgevollmacht, bei der bestimmte Angelegenheiten, wie die Verwaltung von Immobilien, gesetzlich eine notarielle Form erfordern. Ein weiterer Vorteil ist die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister, welche die Auffindbarkeit der Vollmacht sicherstellt. Ein Notar kann zudem individuelle Wünsche besprechen und in die Urkunde einarbeiten.

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Notarkosten Vollmachten und Patientenverfügungen

Die Notargebühren sind gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und für alle Notare einheitlich und nicht verhandelbar. Die Gebühren basieren auf dem sogenannten Geschäftswert und umfassen nicht nur die Beurkundungsgebühren selbst, sondern auch die Kosten für die Erstellung des Entwurfs, die notarielle Beratung, die gesamte Vertragsabwicklung und die Berücksichtigung von Änderungen. Die Kosten für eine notarielle Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten nebst Betreuungs- und Patientenverfügungen sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Umfang und individuellen Anforderungen. Eine genaue Kostenermittlung ist auf Anfrage möglich, wobei für Vollmachten eine kostenrechtliche Obergrenze besteht.

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Ratgeber zu General- und Vorsorgevollmachten nesbt Betreuungs-  und Patientenverfügungen

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Warum sollte ich eine General- und Vorsorgevollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung für mich abschließen?