Krankheit

Stellvertretungs- und Betreuungsrecht · Notare Pinneberg

Es kommt im Leben des Öfteren vor, dass wir Dinge zu spät oder überhaupt nicht regeln, obwohl die Hürden gar nicht so groß sind, wie man sie sich in der eigenen Denke vorstellt. Insbesondere spricht niemand gerne über Krankheit und Tod, insbesondere möchte man bei diesen Themen nicht ins Detail gehen. Lassen Sie sich von uns als Experten aber gesagt sein, dass es überaus wichtig ist, sich einmal mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Sehr viele Dinge im Leben sind planbar, ein Hauskauf, eine Schenkung, die Gründung einer Firma oder die Eingehung der Ehe, nicht aber der plötzliche Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, wie bspw. einem Unfall.

So schnell kann’s gehen

„Unfall“ wird als plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares und von außen eintretendes Ereignis definiert. Legen wir theoretisch den Problemfokus einmal auf das Merkmal „plötzlich“. Das heißt, es tritt eine Veränderung unvorhersehbar in unser Leben. Genauso verhält es sich mit einer schweren Krankheit oder dem plötzlichen Tod einer nahestehenden Person. Und gerade, weil solche Dinge nicht planbar sind, lohnt es sich, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Die Vollmachten

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit die Angelegenheiten in vermögensrechtlichen und medizinischen Angelegenheiten für Sie regelt. Sie können hierfür mehrere und verschiedene Personen bevollmächtigen. Sind die vorbenannten Punkte nicht geregelt, wird durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt. In diesem Fall würde dann ein Fremder Ihre höchstpersönlichen Angelegenheiten regeln. Somit sollte auch, falls gewünscht, klargestellt werden, dass im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung einer der Bevollmächtigten zum Betreuer bestellt wird.

Die Patientenverfügung

Gleichzeitig mit der Vorsorgevollmacht sollte auch eine Patientenverfügung unterzeichnet werden. In dieser können Sie festlegen, welche ärztlichen und medizinischen Maßnahmen bspw. im Falle einer palliativen Situation noch durchgeführt werden sollen. Die zentrale Frage ist in diesen Fällen, ob tatsächlich das Leben oder eher das Sterben verlängert wird bzw. verlängert werden soll. Sie haben u.a. die Möglichkeit, bei bestimmter Anamnese die Reanimation auszuschließen. Ferner können Sie bestimmen, wie lange Sie beatmet oder künstlich ernährt werden und in welchem Umfang und in welcher Dauer Sie z.B. Morphin zur Schmerzlinderung erhalten möchten. Grundsätzlich dient die Patientenverfügung dazu, Art, Umfang und Dauer lebensverlängernder Maßnahmen festzulegen und allfälliges Leiden zu begrenzen bzw. zu minimieren.

Formerfordernisse

Sie fragen sich jetzt vielleicht: „Warum soll ich damit zum Notar gehen? Im Internet kann ich mir die Formulare doch herunterladen.“ Sie haben insoweit recht, weder für die Vorsorgevollmacht noch für die Patientenverfügung ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Jedoch gibt es zahlreiche Gründe, die eindeutig für eine solche sprechen. Der Hauptgrund ist sicher die Akzeptanz im Rechtsverkehr. Viele Behörden und auch Banken akzeptieren lediglich Vollmachten in notariell beurkundeter Form. Ferner reicht eine handschriftliche Vollmacht dann nicht aus, wenn bspw. eine Immobilie oder eine Handelsgesellschaft zum Vermögen gehört. Letztlich kann nur eine notariell beurkundete Vollmacht beim zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Diese Hinterlegung übernehmen wir für Sie. Dadurch ist gewährleistet, dass relevante, mit Ihrem Vorsorgefall befasste Stellen durch einen Blick ins Register feststellen können, dass eine Vollmacht existiert. Letztlich spricht für den Gang zum Notar, unabhängig von der Form, der Umstand, dass Sie einen kompetenten und vor allem neutralen Experten an Ihrer Seite haben, der Ihre wichtigen Fragen, die mit diesem sensiblen Thema verbunden sind, mit Ihnen gemeinsam und mit der notwendigen Empathie und Pietät klärt.

 

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Vorsorge Sorgenfrei Das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Fakten zur General- und Vorsorgevollmacht: Warum sollte ich eine General- und Vorsorgevollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung für mich abschließen?