Hochzeit und Partnerschaft
Familienrecht · Notare Pinneberg
Es ist absolut verständlich, dass Sie an einem der schönsten Tage Ihres Lebens nicht an Themen wie Haftung, Finanzen oder Vermögen denken möchten. Gleichwohl lohnt es sich, in bestimmten Konstellationen die gerade benannten Themen vor der Gabe des Ja-Wortes einmal aufzugreifen und sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Sicht abzusichern. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wir finden sicher eine passende Lösung.
Die Hochzeit
Sie möchten die Verbindung zu Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner weiter festigen und planen den Weg zum Altar. Bevor wir Ihnen dazu gratulieren, lassen Sie uns noch kurz über ein paar rationale Dinge sprechen. Wie stellen Sie sich das gemeinsame Leben in finanzieller Hinsicht vor, insbesondere vor dem Hintergrund vorhandenen Vermögens oder bestehender Schulden. Das Finanzielle sollte bereits heute zumindest grundlegend geklärt sein, für den Fall, dass es irgendwann zur Trennung kommt.
Der Ehevertrag
Das Gesetz geht noch heute von einer eher konservativen Rollenverteilung in der Ehe aus. Das heißt, der Mann steht in Lohn und Brot und sorgt für den Lebensunterhalt der Familie, die Frau kümmert sich um Haushalt und Kinder. Somit landet man ohne vertragliche Regelung womöglich bei einer Scheidung im Chaos, vor allem dann, wenn einer weitaus vermögender ist als der andere. Es empfiehlt sich also, über den Abschluss eines Ehevertrages zumindest nachzudenken. Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass eine solche Vereinbarung bereits vor Eheschließung getroffen werden muss. Zutreffend ist vielmehr, dass Sie einen Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt der Ehe abschließen können. Bei der Ausgestaltung des Vertrages spielen nicht nur Themen wie die Verteilung des Vermögens bei Trennung eine Rolle. Es können auch relevante Aspekte wie die Absicherung des Partners oder die Erbfolge, bspw. in Form eines integrierten Pflichtteilsverzichtsvertrages, geklärt werden.
Scheidung
Selbstverständlich wünschen wir Ihnen eine dauerhaft stabile Ehe. Sollte es dennoch irgendwann zur Scheidung kommen, macht das Aufsuchen eines Notars aus zweierlei Gründen Sinn. Zum einen steht der Notar beiden „Parteien“ als neutrale Partei gegenüber und zum anderen ist der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Gegensatz zu einem streitigen Scheidungsverfahren der definitiv kostengünstigere Weg.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft
Sie leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Dann empfiehlt sich auch in dieser Konstellation, aus denselben Gründen wie bei der Ehe, der Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages, auch wenn der Gesetzgeber bereits einige Dinge, angelehnt an die Vorschriften für eine konventionelle Ehe, geregelt hat.
Das Leben in „wilder Ehe“
Damit es für diejenigen, die ohne Trauschein zusammenleben und nicht in Form einer eingetragen Lebenspartnerschaft liiert sind, bei einer Trennung nicht zu ungewollten Schwierigkeiten kommt, weil die Vorschriften für Ehe und Scheidung aus dem BGB in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen, besteht ein mindestens genauso dringendes Regelungsbedürfnis wie für die vorangegangenen Konstellationen. Sprechen Sie uns an, egal in welcher konkreten Verbindung Sie gemeinsam stehen.
- Ehevertrag
- Partnerschaftsvertrag
- Überlassungsvertrag
- Schenkung
- Steuerfreibetrag
- Schenkungssteuer
- Eingetragene Lebensgemeinschaft
- Ehe
- Verlöbnis/Verlobung
- Scheidung
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- Gütergemeinschaft
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- Sorgerecht
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- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Adoption
- Namensänderung
- Vormundschaft
- Pflegschaft
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- Lebenspartnerschaftsvertrag
- Scheidungsantrag
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- Eigetragene Lebensgemeinschaft
- Eheliches Güterrecht
- (Ob-)Sorge
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- Patientenverfügung
- Aufhebung der Ehe
- Vaterschaftstest/Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsklage
- Scheidungsrecht
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