Eigenheim
Immobilienrecht · Notare Pinneberg
Sie planen, die Zeit des Miete Zahlens hinter sich zu lassen? Sie haben in der Vergangenheit bereits Grundstücke oder Immobilen erworben oder veräußert und gehören somit schon zu den "alten Hasen"? Egal, zu welcher Gruppe Sie sich zählen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, um all Ihre Fragen rund um das Thema "Eigenheim" beantwortet zu bekommen.
Der Kaufvertrag
Sie haben Ihr Traumhaus oder Ihr Wunschgrundstück gefunden oder Sie müssen sich von Ihrer Immobilie trennen? Jetzt geht es ans Eingemachte. Der Kauf bzw. Verkauf und die damit verbundenen Wege zum Notar und ggf. zum Makler, die Verhandlungen mit der anderen Partei usw. stehen unmittelbar bevor. Außerdem ist für Sie als Käufer auch noch das Thema Finanzierung zu klären. Vielleicht fragen Sie sich: „Wie kann ich der Bank eine Sicherheit durch ein Grundstück gewähren, wenn es noch überhaupt nicht mir gehört? Wie behalte ich den Durchblick?“. Jetzt kommen wir ins Spiel, indem wir Ihnen diese und alle anderen Fragen rund um das Thema „Haus- und Grundstückskauf“, die Sie bewegen, beantworten. Denn wir wissen, dass ein Hauskauf, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer, ein hoch emotionales Thema darstellt. Wir begleiten Sie durch den gesamten Vorgang der Veräußerung, beginnend mit dem Erstgespräch, über das Versenden der Entwürfe bis zur Beurkundung und der danach folgenden Abwicklung des Vertrages. Zu jedem Zeitpunkt stehen wir Ihnen hinsichtlich Ihrer Fragen mit Rat und Tat zu Seite. Selbstverständlich bemühen wir uns um einen vernünftigen Mittelweg zwischen dem berechtigten Interesse der Beteiligten auf der einen Seite an der schnellstmöglichen Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung und auf der anderen Seite der Vorsicht dahingehend, nichts zu übersehen oder zu vergessen, was im Nachhinein nur mit größerem Zeit- und/oder finanziellem Aufwand wieder korrigiert werden muss.
Die Finanzierung
Der überwiegende Teil unserer bisherigen Mandanten war nicht in der glücklichen Lage, den Kaufpreis vollständig aus Eigenkapitalbeständen zahlen zu können. Somit muss in den meisten Fällen sogar der größte Teil des Kaufpreises finanziert werden. Vor Vergabe eines Darlehens möchte die Bank natürlich Sicherheiten. Hierzu bedient sie sich dann bspw. des Instituts der Grundschuld. Es handelt sich dabei um ein Pfandrecht zugunsten der Bank, das jedoch erst dann vom Kreditinstitut in Anspruch genommen wird, wenn Sie als Darlehensnehmer den Kredit nicht zurückzahlen (können). In dem Fall hat die Bank die Option, sich aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks mindestens anteilig zu befriedigen.
Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen. Da Sie als Käufer vor dem Eigentümerwechsel den Kaufpreis zahlen müssen und die Bank ab dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung auf die grundbuchliche Absicherung in Form der einzutragenden Grundschuld besteht, müssen Sie Ihre Grundschuld in ein "fremdes" Grundbuch eintragen lassen. Denn zu diesem Zeitpunkt gehört das Grundstück noch dem Verkäufer. Auch für dieses Problem haben wir für Sie die richtige Lösung in Form einer sogenannten Finanzierungsvollmacht, die in den Kaufvertrag mit aufgenommen wird und Ihnen als Käufer die Belastung eines fremden Grundbuches für diesen konkreten Fall erlaubt.
Vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch mit uns, insofern Sie als Käufer Ihre Wunschimmobilie bereits im Auge haben oder Sie sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, Ihre Immobilie zu veräußern.