Notarkosten

Kostenrecht · Notare Pinneberg

Sie scheuen den Gang zum Notar, weil Sie glauben, dass hohe Kosten auf Sie zukommen. Wir geben Entwarnung!

Notare sind verpflichtet, für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen zu erheben. Dies ergibt sich aus § 17 Abs. 1 Bundesnotarordnung. Die Höhe der abzurechnenden Gebühren und Auslagen ist dem Notar darüber hinaus durch das Gerichts- und Notarkostengesetz vorgeschrieben. Der Notar hat folglich keinen Spielraum bei der Abrechnung seiner Tätigkeit, Gebührenvereinbarungen sind unzulässig, eine Tätigkeit pro bono ist überdies nicht erlaubt. Die Gebührenerhebungen der Notare werden regelmäßigen Prüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. der Notarkasse unterzogen.

Die notarielle Gebührenerhebung ist ein sozial austariertes System, dass jedermann den Gang zum Notar ermöglichen soll. Beispielsweise sind Beratungen, Entwurfsgestaltungen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten vor Beurkundung in der abzurechnenden Gebühr bereits enthalten. Unabhängig vom zeitlichen Aufwand und/oder dem Schwierigkeitsgrad des Mandats rechnet der Notar immer eine identische Gebühr ab. Diese Gebühr orientiert sich ausschließlich an der Bedeutung und dem Wert des jeweiligen Geschäfts. Ein plakatives Beispiel ist der Geschäftswert bei Kaufverträgen, der sich in erster Linie an der Höhe des Kaufpreises des Grundstücks oder der Immobilie bemisst. Bei Generalvollmachten ist hingegen das Bruttovermögen des Vollmachtgebers maßgeblich, bei Testamenten das Reinvermögen des Testierenden.

Zum letztgenannten Testament ist noch der Hinweis für Sie wichtig, dass in den meisten Fällen infolge der Beurkundung eines notariellen Testaments die Beantragung eines Erbscheins nicht mehr notwendig ist. Das bringt meistens einen greifbaren Kostenvorteil mit sich.

Eine transparente Kostenstruktur gegenüber unseren Mandanten steht für uns auf der Agenda genauso weit oben wie die inhaltlichen Aspekte des Mandats. Scheuen Sie sich nicht, bei uns nachzufragen, welche Kosten im Einzelfall auf Sie zukommen. Angelehnt an den Umstand, dass sich die Gebühren nach dem Wert des jeweiligen Geschäfts richten, sind wir in gewisser Weise bei der Kostenermittlung aber auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Beispiele für die Berechnung von Notarkosten finden sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer anhand alltäglicher und sorgfältig ausgewählter Fallkonstellationen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich aus dort eventuell eingeschlichenen Falschberechnungen keine Ansprüche gegenüber dem Notar ergeben.