Nachhaltig, Effizient & Digital

Moderne Kanzlei Pinneberg

Seit 2005 verfolgt unsere Kanzlei ein Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, welches wir fortlaufend weiterentwickeln. Unsere Kanzlei ist mit hochmoderner Kanzleiausstattung  und -technik ausgerüstet, die uns nicht nur elektronische Aktenführung, sondern auch den Informationsaustausch schnell und zuverlässig gewährleistet.

Daneben ermöglicht die Nutzung der elektronischen Aktenführung besondere Flexibilität in der Organisation unserer Arbeitsabläufe, was sich gewinnbringend auf die Produktivität auswirkt.

Wir möchten weitestgehend auf Papier verzichten! Unsere rein elektronische Aktenführung erlaubt uns dies.

Sollten Sie dennoch ein Papierexemplar der Urkunde oder der  Mitleseabschrift wünschen geben Sie uns gerne einen Hinweis.

Der konsequente Einsatz unserer eigenen Photovoltaikanlage und einer Elektro-Ladestation für Elektrofahrzeuge runden unser Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement ab.

Wir versenden unsere Urkunden an unsere Mandanten in digitaler Form per SSL/TLS-verschlüsselter Email als elektronisch beglaubigte Datei. Dadurch wird sichergestellt, dass die Herkunft der Datei und deren inhaltliche Integrität dauerhaft nachvollziehbar bleiben.

Ein elektronisch beglaubigtes Dokument besteht immer aus zwei Dateien:

  • ".pdf"-Datei (Urkunde) 
  • ".pkcs7"-Datei (verschlüsselte Unterschrift des Notars)

Nur beide Dateien gemeinsam ergeben das elektronisch beglaubigte Dokument, weshalb beide Dokumente immer vollständig an Dritte weitergeleitet werden müssen (z.B. Banken). Die Dateien dürfen nicht verändert werden (mit Ausnahme des Dateinamens), sonst wird die Signatur und damit das Dokument ungültig.

Die Echtheit des Dokuments kann mit einer Signatursoftware geprüft werden, zum Beispiel die kostenlose Software digiSeal® reader (www.secrypt.de/produkte/digiseal-reader/).

Seit dem Jahr 2022 verwahren Notarinnen und Notare ihre Urkunden nicht nur in Papierform, sondern zusätzlich auch elektronisch. Dazu betreibt die Bundesnotarkammer ein „Elektronisches Urkundenarchiv“. Dieses ermöglicht die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre. Alle neuen Urkunden werden von der Notarin oder dem Notar in die elektronische Fassung übertragen, qualifiziert elektronisch signiert und verschlüsselt in einer „elektronischen Urkundensammlung“ abgelegt. Die Papierurkunden können nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden. 

Schauen Sie gerne auf den Seiten der Bundesnotarkammer um weitere Informationen zum Elektronischen Urkundenarchiv zu erhalten:

zur Bundesnotarkammer